
Zusatzleistungen
Unsere Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum der hausärztlichen Versorgung. Ergänzend können Sie freiwillige Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, etwa eine reisemedizinische Beratung, ausgewählte Laboruntersuchungen oder ein Sport- und Tauchsportattest. Wir erklären Ihnen, was die jeweilige Leistung leisten kann, welche Grenzen sie hat und welche Kosten entstehen.
Was sind IGeL Leistungen
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Gemeint sind ärztliche Leistungen, für die in Ihrer konkreten Situation kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht. Sie werden auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erbracht und privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Warum übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben und verbindlichen Richtlinien. Dabei spielen unter anderem die medizinische Notwendigkeit, ein belegter Nutzen, die Wirtschaftlichkeit und der Anlass der Untersuchung eine Rolle. Leistungen für private Zwecke, etwa bestimmte Tauglichkeitsatteste, gehören häufig nicht dazu.
Eine Leistung außerhalb der regulären Kassenversorgung kann im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Zusatzuntersuchung für jeden Menschen einen nachgewiesenen gesundheitlichen Vorteil bietet. Wir besprechen mit Ihnen auch Unsicherheiten, mögliche Nachteile und Alternativen.
Gleicher Laborwert und unterschiedliche Kostenübernahme
Entscheidend ist häufig, warum ein Wert bestimmt werden soll. Bei einem medizinisch begründeten Verdacht auf Eisenmangel kann beispielsweise die Bestimmung des Eisenspeichers Ferritin zur notwendigen Diagnostik gehören und unter den geltenden Voraussetzungen eine Kassenleistung sein. Wird derselbe Wert ohne entsprechende Indikation allein auf persönlichen Wunsch untersucht, kann eine private Berechnung erforderlich sein.
Vor einer Selbstzahlerleistung prüfen wir, ob bei Ihnen ein Anspruch auf die Untersuchung als Kassenleistung besteht.
Sie entscheiden freiwillig
Zusatzleistungen ergänzen unser umfangreiches Kassenangebot. Sie sind keine Voraussetzung für Ihre Behandlung. Wir drängen Sie zu keiner dieser Leistungen. Sie können sich in Ruhe entscheiden, Rückfragen stellen oder eine zweite Meinung einholen. Wenn Sie ein Angebot ablehnen, hat dies keine Nachteile für Ihre reguläre medizinische Versorgung.
Informationen für privat Versicherte
Private Krankenversicherungen können auch Leistungen erstatten, die für gesetzlich Versicherte Selbstzahlerleistungen sind. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt jedoch von Ihrem Vertrag, dem Tarif, der medizinischen Notwendigkeit und gegebenenfalls den Beihilfevorschriften ab. Auch Selbstbehalte und Erstattungsgrenzen können eine Rolle spielen.
Bei geplanten Zusatzleistungen empfehlen wir Ihnen, die Kostenübernahme vor der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle zu klären. Dafür stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Kostenaufstellung zur Verfügung. Eine Erstattung können wir nicht zusagen.
Transparente Kosten
Vor Beginn informieren wir Sie über die voraussichtlichen Gesamtkosten und vereinbaren mit gesetzlich Versicherten die private Leistung schriftlich. Sie erhalten eine Rechnung nach GOÄ mit den tatsächlich erbrachten Einzelleistungen. Die Preisbeispiele auf unseren Unterseiten dienen der Orientierung; die genaue Berechnung richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und dem tatsächlichen Aufwand. Eine mögliche freiwillige Erstattung durch Ihre Versicherung klären Sie bitte vorab.
